{"id":170,"date":"2018-10-09T22:51:30","date_gmt":"2018-10-09T22:51:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tamilischerverein.ch\/basel\/?page_id=170"},"modified":"2019-12-18T11:13:44","modified_gmt":"2019-12-18T11:13:44","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tamilischerverein.ch\/basel\/?page_id=170","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry\">\n<p><strong>Statuten<\/strong><\/p>\n<p>Statuten des Tamilischen Vereins Nordwestschweiz<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 1 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Unter dem Namen \u201eTamilischer Verein Nordwestschweiz\u201c besteht, mit Sitz in M\u00fcnchenstein \/ BL, ein Verein gem. Art. 60ff ZGB<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ziel und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein bezweckt die Pflege von Kultur, Sprache und Sport der tamilischen Gemeinschaft in der Nordwestschweiz. Er verfolgt ausschliesslich gemeinn\u00fctzige Ziele, ohne finanzielle oder politische Interessen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mittel<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein erf\u00fcllt seinen Zweck, indem er<\/p>\n<ul>\n<li>Der tamilischen Gemeinschaft der Nordwestschweiz die geeigneten R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr diverse vereinsaktive T\u00e4tigkeiten zur Verf\u00fcgung stellt.<\/li>\n<li>Die F\u00f6rderung der Herkunftssprache, -kultur, -religion und -kunst<\/li>\n<li>Die Auseinandersetzung mit den Problemen der tamilischen Fl\u00fcchtlinge und die F\u00f6rderung von Projekten, die deren Probleme l\u00f6sen oder zumindest erleichtern k\u00f6nnen<\/li>\n<li>Aufgaben der Sozialarbeit und der Mitgliederbetreuung \u00fcbernimmt.<\/li>\n<li>Integrations- und Jugendarbeit<\/li>\n<li>Gesundheitsf\u00f6rderung<\/li>\n<li>Spielgruppen und Sprachfr\u00fchf\u00f6rderung<\/li>\n<li>Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenhilfe<\/li>\n<li>Herausgabe und Edition einer vereinseigenen Zeitung, Brosch\u00fcren und Informationsbl\u00e4tter<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Jugendtreff<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Jugendtreff soll den Benutzerinnen und Benutzern die M\u00f6glichkeit bieten, sich mit anderen Jugendlichen zu treffen und auseinander zu setzen, zur aktiven Freizeitgestaltung und zur Mitarbeit anregen<\/li>\n<li>\u00dcber aktuelle Jugendprobleme diskutieren und informieren<\/li>\n<li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten und dabei guten Kontakt mit der Bev\u00f6lkerung pflegen<\/li>\n<li>Vernetzungsarbeit leisten<\/li>\n<li>Tanz und Musikschulen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sportverein<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Pflegt das Aus\u00fcben von Ballspielarten, Leichtathletik, Fitnessturnen und Schwimmen f\u00fcr alle Alters- und F\u00e4higkeitsstufen und f\u00f6rdert die entsprechenden Ausbildungs-, Wettkampf-, Spielm\u00f6glichkeiten und Trainingsm\u00f6glichkeiten<\/li>\n<li>Legt ein besonderes Gewicht auf die geistige und k\u00f6rperliche Erziehung der Jugend<\/li>\n<li>F\u00f6rdert die Kameradschaft und Geselligkeit unter seinen Mitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Frauen- und M\u00e4nnerverein<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unterst\u00fctzung und Beratung der Sektionen in ihren T\u00e4tigkeiten<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung und Pflege der gegenseitigen Beziehungen<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Anerkennung der freiwillig geleisteten Arbeit<\/li>\n<li>Anerkennung und F\u00f6rderung der Gleichstellung der Frau in allen Lebensbereichen<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Schulung von Personen im \u00f6ffentlichen und privaten Bereich<\/li>\n<li>Betreiben von vereinseigenen Werken\/Workshops<\/li>\n<li>Schulungen in verschiedenen Richtungen<\/li>\n<li>Beratungen und Unterst\u00fctzung bei Suchtproblemen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 4 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied k\u00f6nnen sowohl Einzelpersonen, als auch Familien und juristische Personen werden, die sich mit den Zielen des Vereins identifizieren k\u00f6nnen. \u00a0Die Mitglieder sind zur Zahlung eines j\u00e4hrlichen, von der Mitgliederversammlung festzulegenden, Mitgliederbeitrags verpflichtet.<\/p>\n<p>Die Aufnahme der Mitglieder geschieht durch den Vorstand. Dieser legt auch j\u00e4hrlich den Mitgliederbeitrag fest.<\/p>\n<p>Um Mitglied zu werden, muss das Anmeldeformular vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt werden.<\/p>\n<p>Bei Austritt aus dem Verein gilt eine K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten<\/p>\n<p>Der Vorstand hat die Kompetenz, Mitglieder aus dem Verein auszuschliessen, sofern diese seit 6 Monaten keine Mitgliederbeitr\u00e4ge mehr bezahlt\u00a0oder gegen die Interessen des Vereins gehandelt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 5 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Finanzen und Haftungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanziellen Mittel setzen sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<ol>\n<li>Gr\u00fcndungskapital<\/li>\n<li>Jahresbeitr\u00e4ge der Mitglieder<\/li>\n<li>Spenden und Sponsorenbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>Unkostenbeitr\u00e4ge und Gaben einzelner Mitglieder und Institutionen<\/li>\n<li>Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Rechnungsjahr wird per 31. Dezember abgeschlossen<\/p>\n<p>Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vereinsverm\u00f6gen<\/p>\n<p>Die Haftung der Mitglieder\u00a0beschr\u00e4nkt auf einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he jeweils von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 6 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Revisionsstelle<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 7 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet einmal pro Jahr statt und wird vom Vereinspr\u00e4sidenten, oder im Verhinderungsfalle vom Vizepr\u00e4sidenten, geleitet.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Es darf aber nur \u00fcber die statutengem\u00e4ss angek\u00fcndigten Traktanden abgestimmt werden.<\/p>\n<p>Die Einberufung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von f\u00fcnf Wochen und unter Bekanntgaben der Traktanden.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge von Mitgliedern sind 20 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Pr\u00e4sidenten schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p>Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann entweder durch den Vorstand beschlossen werden, oder von mindestens einem F\u00fcnftel der Mitglieder verlangt werden.<\/p>\n<p>In die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung fallen:<\/p>\n<ul>\n<li>Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl des Pr\u00e4sidenten<\/li>\n<li>Wahl des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl der Rechnungsrevisoren<\/li>\n<li>Festsetzung des Mitgliederbeitrags<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die vom Vorstand f\u00fcr das kommende Jahr unterbreiteten Gesch\u00e4fte<\/li>\n<li>Entgegennahme von Antr\u00e4gen der Mitglieder<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der Vereins-Statuten<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Abstimmungen und Wahlen werden in der Regel offen durchgef\u00fchrt. Wird jedoch von mindestens einem Drittel der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt, entscheidet im ersten Wahl- oder Abstimmungsvorgand das absolute, im zweiten das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit in Sachfragen entscheidet der Pr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Von der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll erstellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol>\n<li>Pr\u00e4sident<\/li>\n<li>Vizepr\u00e4sident<\/li>\n<li>Aktuar<\/li>\n<li>Kassier<\/li>\n<li>1 \u2013 9 weiteren Mitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle Vorstandmitglieder m\u00fcssen Vereinsmitglied sein<\/p>\n<p>Mit Ausnahme des Pr\u00e4sidenten, der von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.<\/p>\n<p>Er wird f\u00fcr die Dauer von 3 Jahr gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und ist verantwortlich f\u00fcr<\/p>\n<ul>\n<li>Die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins, sofern diese nicht anderen Organen vorbehalten sind, und die Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Das Erstellen des Vereinsbudgets<\/li>\n<li>Die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Den Entscheid \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kurzfristige Entscheide m\u00fcssen vom Pr\u00e4sidenten oder vom Vizepr\u00e4sidenten, zusammen mit mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied gef\u00e4llt werden.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident, oder in seiner Vertretung der Vizepr\u00e4sident, vertritt den Verein nach aussen. Diese Personen sind zeichnungsberechtigt und leisten zusammen mit einem weiteren, vom Vorstand bezeichneten Mitglied rechtsverbindliche Unterschriften f\u00fcr den Verein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 9 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Revisoren<\/strong><\/p>\n<p>Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren, die nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder Vereinsfunktion\u00e4re anderer Art sein d\u00fcrfen. Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Revisoren m\u00fcssen nicht Mitglieder des Vereins sein.<\/p>\n<p>Die Revisoren pr\u00fcfen die Jahresrechnung und die Kassaf\u00fchrung und erstatten j\u00e4hrlich der Mitgliederversammlung Bericht.<\/p>\n<p>Die Revisoren sind jederzeit berechtigt, Einblick in die Buchf\u00fchrung des Vereins und die dazu geh\u00f6renden Belege zu nehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4nderung der Statuten und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Eine Statuten\u00e4nderung kann nur von der Mitgliederversammlung und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Es muss dazu mindestens die H\u00e4lfte aller Vereinsmitglieder anwesend sein. Sind weniger als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend, muss eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. An dieser kann eine Statuten\u00e4nderung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann von der Mitgliederversammlung nur unter den f\u00fcr eine Statuten\u00e4nderung festgelegten Bedingungen beschlossen werden.<\/p>\n<p>Im Falle der der Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Verm\u00f6gen einer Organisation mit verwandtem Zweck zu \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Art. 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Statuten treten am Tag ihrer Annahme durch die ausserordentliche Mitgliederversammlung vom 21.01.2017 im Tamilischer verein M\u00fcnchenstein in Kraft.<\/p>\n<p>Rechtsg\u00fcltig ist die deutsche Fassung der Statuten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>M\u00fcnchenstein, 21.01.2017<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten Statuten des Tamilischen Vereins Nordwestschweiz &nbsp; Art. 1 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name und Sitz Unter dem Namen \u201eTamilischer Verein Nordwestschweiz\u201c besteht, mit Sitz in M\u00fcnchenstein \/ BL, ein Verein gem. 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